AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                        

Das Hotel Korotan (Eigentümer: Studentenheim Korotan GmbH, Albertgasse 48) vermietet Zimmer entsprechend seiner AGB:

 

I.             Vertragspartner

Vertragspartner sind das Hotel Korotan und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte oder ungenannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.

 

II.       Geltungsbereich

 

Unsere AGB gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zwecks Beherbergung an den Vertragspartner, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

III.      Vertragsabschluss

 

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Kundenantrages durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

IV.     Leistungen und Preise

 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten      und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel behält sich das          Recht, im Falle einer Überbuchung dem Gast eine entsprechende         gleichwertige Unterbringung in der Nähe zu besorgen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen.
  2. Der Kunde hat kein Recht auf die Erfüllung der Zusatzleistungen, welche dem Kunden nicht versprochen worden sind bzw. welche nicht im Angebot des Hotels stehen (z.B. Funktionstüchtigkeit eines Zimmersafes, oder TV-Gerätes, WLAN,..wenn sich dieses im Zimmer befindet, dem Gast jedoch nicht angeboten worden ist).
  3. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer und exklusive Ortstaxe.
  4. Die Wiener Ortstaxe wird dem Gast bei der Rechnungsstellung verrechnet.

 

V.      Zahlung

 

Die in Anspruch genommenen Leistungen können bar oder mit Kreditkarten bei der Anreise bezahlt werden.

 

Für eine gültige Reservierung ist die Angabe der Nummer und Gültigkeitsfrist einer Kreditkarte erforderlich bzw. die Bestätigung der einbezahlten Anzahlung bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag.

 

Bankverbindung: Bank Austria, IBAN: AT101200052961000893

BIC: BKAUATWW

Bei Sonderangeboten (Pauschalpreise, Gruppenreservierungen, Silvester, Aktionen…) wird eine Anzahlung vereinbart, welche im Falle einer Absage nicht zurückbezahlt wird.

Bei vorzeitiger Abreise ist der gesamte vereinbarte Entgelt abzüglich Frühstück zu bezahlen.

Debitor-Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Weiters ist es berechtigt, die Mahngebühren und die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

 

Das Hotel behält sich vor, eine Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.

 

 

VI.         Rücktritt des Kunden

     

Eine Absage ist auf jeden Fall schriftlich zu tätigen.

 

Stornobedingungen für Individualgäste:

- für einen Aufenthalt bis 3 Nächten: spätestens 2 Tage vor dem reservierten Termin absagen, da sonst 75% der Summe der gesamten Nächtigungen in Rechnung gestellt werden;

- für einen Aufenthalt über 3 Tage: spätestens 7 Tage vor dem reservierten Termin absagen, da sonst 75% der Summe der gesamten Nächtigungen in Rechnung gestellt werden;

Bei Sonderangeboten (Pauschalpreise, Gruppenreservierungen, Silvester, Aktionen…) wird eine Anzahlung vereinbart, welche im Falle einer Absage nicht zurückbezahlt wird.

Bei vorzeitiger Abreise ist der gesamte vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

 

 

VII.       Rücktritt des Hotels

      

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen andere Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf die Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Genauso ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht zum vereinbarten Termin bezahlt worden ist. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten (z.B. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, irreführende oder falsche Angaben wesentlicher Tatsachen seitens des Kunden).

      

 

VIII.     Zimmerbereitstellung,  Zimmerübergabe und – Rückgabe

 

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, auch wenn es versucht wird, auf die Wünsche einzugehen.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rezeption zwischen 12.00 und 13.00 Uhr geschlossen ist.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer bis 11.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Bei einer Zeitüberschreitung behält sich das Hotel das Recht 50% des Nächtigungspreises zu verlangen.
  4. Jene Gäste, die nach 18.00 Uhr anreisen, müssen dies unbedingt melden. Bei einer Anreise nach 18.00 Uhr wird der Schlüssel vom Nachtportier übergeben und dieser ist vom Kunden selber zu bezahlen.
  5. Das Zimmer ist in einem Zustand zu hinterlassen, dass einem sorgfältigen Gebrauch entspricht. Alle Schäden und unübliche Gebrauchsspuren, die einen zusätzlichen Reinigungsbedarf verlangen, werden dem Gast sofort nach Bekanntwerden in Rechnung gestellt und von der Kreditkarte abgebucht.

 

 

 

IX.         Haftung des Hotels

 

1. Das Hotel Korotan haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen (ausgenommen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Vertragspflicht beruhen).

Sollten Störungen oder Mängel an den Hotelleistungen auftreten, wird sich das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, diese zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits beizutragen, die Störung zu beheben bzw. einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sollten die Mängel erst bei der Abreise gemeldet werden, ist es dem Hotelpersonal nicht möglich, diese zu beseitigen und dem Gast steht in diesem Fall keine Preisminderung zu.

 

2. Für die vom Kunden mitgebrachten Sachen haftet das Hotel nach gesetzlichen Bestimmungen nur im Falle, dass der Schaden in Verbindung mit einer Pflichtverletzung des Hotels steht. Wir empfehlen, wertvolle Sachen im Hotelsafe, der sich bei der Verwaltung befindet, aufzubewahren.

 

3.   Das Hotel übernimmt auch gegen Bezahlung keinerlei Haftung für Abhandenkommen oder Schäden an den in der Garage oder im Hof abgestellten Fahrzeugen bzw. deren Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotelpersonals.

 

4.   Das Hotel übernimmt keine Haftung für die vom Kunden ins Hotel bestellten Gegenstände und Leistungen, ausgenommen dies wurde mit dem Hotelkunden persönlich und schriftlich vereinbart (z.B. keine Konzertkarten–Übernahme ohne genaue vorherige Vereinbarung).

 

 

X.          Schlussbestimmungen

 

1.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages gelten erst nach schriftlicher Fassung, alles andere ist unwirksam.

 

2.    Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

Wien, dem 24.06.2020